Glanfik
March 1, 2008
Argumentative Widerlegung des Bruders
Uthama bin Laden
In der Scharia (Islamische Rechtssprechung) gibt es unter anderen einen wesentlichen Kardinal Grundsatz (Usulul Fiq) und der lautet: Wir (Muslime) dürfen nicht ein Halal (Rechtmäßiges) Ziel mit Haram (Unrechtmäßigen) Mitteln verfolgen, dazu gehört auch unrechtmäßige Substanzen (z.B.: Haschisch, Opium, Heroin etc.) an Nicht Muslime verkaufen, um mit dem Profit einen Jihad (Heiligen Krieg) gegen Andersgläubige und/oder Muslime einer anderen Madhhab (Schule des Glaubens) zu führen, ganz zu schweigen andere und sich selbst (Muslime und/oder Nicht Muslime) vermittels Selbstmord Kommandos ins Jenseits (Paradies Jannah oder Hölle Jahannam, in diesen Fällen Hölle) zu befördern, und dazu gehören auch Amerikaner und Engländer, ob er es hören möchte oder nicht. Darin ist die Mehrzahl der Fuqaha (Islamische Rechtssprecher/Gelehrte) in Übereinstimmung, Sunniten wie Schia, wenngleich bis dato ausgesprochen Wenige sich öffentlich dazu bekennen. Es musste leider, auch in diesem zynischen Kontext, einmal klar und deutlich ausgesprochen werden, hiermit habe ich das jetzt getan. Abu Ridhwan
Al Shaikh Muhammad Tariq bin Lazlo Veder Almaniy
Translation of the above:
Cardinal principle (usul fiq) of sharia muslims are not permitted to follow a halal-lawful aim with haram-unlawful means, which inludes trade with unlawful substances (haschisch, opium, heroin etc.) to non-muslims to launch a jihad (holy war) with the profit therefrom, leave alone to blow themselves up by means of suicide attacks. Both Sunnis and Shias fuqaha-clerics agree on this. mtv
“IN THE REALM OF THE SOUL PAST AND FUTURE ARE THE SAME (ARE PRESENT)” shibli